Heinrich Theismann:

Bericht aus der Sitzung des Fachausschusses Planen, Bauen und Umwelt vom 04.07.2006

1. Masterplanung/Große Str.In der Ausschusssitzung hat die Verwaltung einen ausführlichen Bericht zum Sachstand der Angelegenheit abgegeben. Nach Aussagen der Verwaltung hat das Architektenbüro eine Kostenermittlung durchgeführt. Diese erste Ermittlung geht von einem Gesamtkostenvolumen von rund 2,7 Mio. Euro aus. In diesen Kosten sind allerdings evtl. Grundstückserwerbskosten nicht enthalten. Bei der Abrechnung der Kosten sind die einzelnen Straßenabschnitte individuell zu bewerten. Je nach Straßentyp wird dann zu gegebener Zeit der Kostenanteil der Anliegen bzw. der Gemeinde konkret ermittelt. Diese Kostenaufteilung für die Anlieger bzw. für die Gemeinde schwankt zwischen 40 und 75 %. Die Verwaltung hat deutlich darauf hingewiesen, dass diese Angaben sich auf angenommene Wertermittlungen stützen. Letztendlich wird entscheidend sein, wie sich die konkrete Sachlage vor Ort in jedem der genannten Straßenabschnitte darstellt.2. Flächennutzungs- und Bebauungsplan „Heidriede“Die Beschlussvorlagen sehen einen Kompromiss vor, damit die betroffenen Anlieger hinsichtlich der Schmutzwassererschließung eine Planungssicherheit bekommen. Die Auffassung der Gruppe SPD/Grüne zum Planungsrahmen (Einbeziehung der 25 Meter breiten Trasse längs des Kanals) ist hinreichend bekannt. Damit zugunsten der betroffenen Anlieger keine Zeitverzögerungen eintreten, haben wir durch Stimmenthaltung die Beschlussvorlagen gebilligt.3. Baugebiet Ruller EschZu diesem Tagesordnungspunkt ging es um die zweite Änderung des entsprechenden Bebauungsplanes. Und zwar zeichnet sich ab, dass nunmehr doch die süd-östlich gelegene Eckfläche am Brunnenweg einer Bebauung zugeführt werden kann. Die Bebauungsplanänderung sieht vor, für dieses Gebiet zum einen die Erschließung zu verändern und auch die bislang in dieser Fläche vorgesehenen großzügigen Gemeinschaftsanlagen deutlich zu reduzieren. Nach dem bisherigen Konzept waren diese Flächen so nicht vermarktbar und durch die Änderungen, die auch im Sinne der Grundstückseigentümer sind, besteht die berechtigte Hoffnung, dass in absehbarer Zeit dort eine Bebauung möglich wird.4. Widmung von öffentlichen StraßenFür etliche Straßen in unserem Gemeindegebiet, die in den letzten Jahren erschlossen worden sind, galt es, die formalrechtlich vorgeschriebene Widmung nach dem niedersächsischen Straßengesetz herbeizuführenHeinrich Theismann