Jochen Klein: Die SPD mahnt zu einem fairen Bundestags-Wahlkampf

„Plakatieren: ja! Provozieren: nein!“ – Die Regeln sind einzuhalten.

Demnächst ist Bundestagswahl. Man sieht es. Überall lächeln vermehrt wieder diverse wählbare Damen und Herren von diversen Plakatwänden die Bürgerinnen und Bürger auch in Wallenhorst an. In jedem Fall ein wollendes Lächeln, nicht immer ein gekonntes Lächeln. Möglichst ein gewinnendes Lächeln, ein hoffentlich immer ehrliches Lächeln. In jedem Fall ein Lächeln, das vom Betrachter erstmal erwidert werden sollte. Statt ihm sogleich ablehnend zu begegnen. Es gibt Anlass zur Mahnung:Leider – das zeigt einmal mehr auch die Erfahrung aus dem vergangenen Europa-Wahlkampf – fällt die objektive Betrachtung offenbar Manchem gar zu schwer. Oft genug werden die Wahlplakate eben nicht nur belächelt, sondern gezielt tätlich manipuliert. Dies insbesondere an strategisch säuberlich erwählten Standorten. Bisweilen offensichtlich eine gleichsam strategische Manipulation, nicht selten mehrfach an den gleichen Plakat-Standorten mit immer gleicher Beschädigungsmethode. Jede Form der äußerlichen Manipulation durch Unbefugte ist eine strafbare Sachbeschädigung, was nicht Jedem bewusst scheint. Ob es das Werk undisziplinierter Jugend oder gar organisierte Kraft ist spielt dabei keine Rolle. Jedes einzelne Wahlplakat sollte für Bürgerinnen und Bürger ebenso wie für politische Gegner allein als Herausforderung wahr- und angenommen werden und nicht als Provokation. Insofern ist auch und gerade ein Wahlplakat jederzeit zu achten – man muss es ja nicht be-achten. Man darf es sogar belächeln. Dabei sollte es jedoch bleiben.
Ein Wahlplakat nicht als Provokation zu empfinden kann jedoch selbstverständlich nur dann gelingen, wenn das Plakat und insbesondere sein Standort nicht bereits selbst eine blanke Provokation ist. Leider gibt es auch dies. Ein Fakt, der ebenfalls zu bemahnen ist. Das Aufstellen auch von Wahlplakaten hat bestimmten Regeln zu folgen. Regeln, die insbesondere durch gemeindliche Vorgaben bestimmt werden, flankiert von einer guten Kinderstube und gegenseitiger Achtung und Rücksichtnahme der Wahlkämpfer untereinander sowie gegenüber wahlneutralen Dritten, wie zB. Kirchen. Regeln für (uns) Alle. Beispielsweise ist es unzulässig, ein Wahlplakat mitten in einem Kreisverkehr zu platzieren. Anders an den zu- und abführenden Straßen, solange die Sicht und die Leichtigkeit des Verkehrs nicht durch die Plakate beeinträchtigt werden. An diese Regeln haben wir uns zu halten, so gut es eben geht. Wenigstens im Rahmen des dankenswerten behördlichen Ermessensspielraums, von dem wir Alle profitieren. Aber nicht darüber hinaus. Erlaubt ist nicht was gefällt, auch wenn nicht gefällt was erlaubt ist. Diese Fairness und Rücksichtnahme schulden wir den Bürgerinnen und Bürgern im Wahlkampf ebenso wie jedem politischen Gegner. Hierfür treten wir gerne ausdrücklich ein. Grundsätzlich sind wir bemüht, immer auch so aufzutreten. Das sollte jedoch für Alle gelten.
Es geht hier nicht darum, einen sozialdemokratischen Heiligenschein zu polieren sondern allein um den Aufruf zu einem fairen Wahlkampf aller Parteien. Fair gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern, fair gegenüber den politischen Gegnern. Es sollte inhaltlich gefochten werden und nicht schmutzig. Gleiches Spiel für Alle, gleiches Recht für Alle. Und gleicher Anstand von Allen. Gegen einen fairen sportlichen Wettkampf ist nichts zu sagen, selbst wenn er mit harten Bandagen geführt wird. Gegen mutwillige Provokation und Zerstörung aber schon.Eine Wahl gewinnt man allein durch Überzeugung. Durch eigene Überzeugung und durch die so zu erreichende Überzeugung der Wähler. Eine Wahl gewinnt man ganz sicher nicht durch plakative Rücksichtslosigkeit und parteiische Verbissenheit. Wer sich hiervon leiten oder gar hierdurch überzeugen lässt, der sollte sein eigenes Wahl(kampf)verhalten unbedingt gründlich überdenken.Auf, in einen (hoffentlich tatsächlich!) fairen Wahlkampf.Jochen KleinVorsitzender SPD Wallenhorst