SPD Wallenhorst für Volksbegehren

SPD Wallenhorst unterstützt niedersächsische Initiative „Volksbegehren – für gute Schulen in Niedersachsen“ und ruft auch die Wallenhorster Bevölkerung zur breiten Unterstützung auf. Alle zum Niedersächsischen Landtag wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger können mitmachen und so „für gute Schulen in Niedersachsen“ eintreten.

Auf Initiative der unabhängigen Interessengemeinschaft „Bündnis Schule“ (Hannover) wurde unter dem 13.11.2009 ein förmliches „Volksbegehren – für gute Schulen in Niedersachsen“ gestartet. Dieses Volksbegehren kann jeder Bürger unterstützen, der für den Niedersächsischen Landtag wahlberechtigt ist. „Mittels eines Volksbegehrens kann also jeder Wähler seiner Stimme auch außerhalb von Wahlgeschehen politischen Ausdruck und Nachhalt verleihen und politisches Geschehen unmittelbar mitgestalten. Dies wird von der Bevölkerung schließlich regelmäßig zu Recht eingefordert – jetzt gibt es sie Möglichkeit dazu.“ erklärt der Wallenhorster SPD-Vorsitzende Jochen Klein.Die SPD Wallenhorst jedenfalls begrüßt und unterstützt die Initiative bereits aus Reihen des Vorstands und der Fraktion und ruft neben den Parteimitgliedern auch die übrige Bevölkerung ausdrücklich zur entsprechenden Unterstützung auf. Diese erfolgt über Unterschriften in dafür vorgefertigten Formularen, die zB. auch im Internet unter www.volksbegehren-schulen.de öffentlich abrufbar sind. Das Unterschriftenformular muss dann bei der Heimatgemeinde abgegeben werden. Für die unterschriftliche Unterstützung im Rahmen eines Volksbegehrens ist insgesamt ein halbes Jahr Zeit. „Hier besteht also noch bis zum 13. Mai 2010 die Möglichkeit, durch Unterschriften entsprechend unterstützend für gute Schulen in Niedersachsen zu wirken.“ erläutert Klein.Ziel eines Volksbegehrens ist es, ein landesrechtliches Gesetz zu erlassen, zu ändern oder aufzuheben. Vorliegend richtet sich das Volksbegehren konkret darauf, schulrechtliche Vorschriften des Landes Niedersachsen so zu ändern, dass an den Gymnasien und Gesamtschulen wieder der neunjährige Bildungsweg bis zum Abitur möglich ist. Sowie weiterhin darauf, die Errichtung von Gesamtschulen dadurch zu erleichtern, dass die für sie festgesetzte (unrealistische) Mindestgröße von ausnahmslos mindestens 5 parallelen Klassen pro Jahrgang (sog. Füngzügigkeit) auf wenigstens lediglich 4 und ausnahmsweise auch auf nur 3 parallele Klassen pro Jahrgang reduziert wird. Außerdem sollen durch das Begehren auch die bestehenden „Vollen Halbtagsschulen“ erhalten werden.„Diese Initiative fällt inhaltlich vollständig in die politische Zielsetzung der sozialdemokratischen Schul- und Bildungspolitik. Insofern ist es aus unserer Sicht nicht nur richtig sondern sogar selbstverständlich, dieser Initiative auch aus der örtlichen SPD heraus den nötigen Schwung zu geben. Das haben wir auch bereits getan, unsere erste Unterschriftenliste liegt dem Wahlleiter bereits vor. Und eine Beteiligung daran empfehlen wir auch öffentlich gerne weiter.“ verlautet es aus der örtlichen SPD. „Wir werden auch weiterhin noch Unterschriften sammeln. Wir brauchen schließlich mehr denn je eine Bildungspolitik, die allen Kindern und Jugendlichen gleichermaßen eine angemessene Bildung ermöglicht. Dies gelingt gerade und im Besonderen auch mittels Gesamtschulen und über eine wieder flexibler gestaltete Schullaufbahn mit weniger Zeitdruck. Offenbar sieht die CDU/FDP-Regierung im Land Niedersachsen das leider völlig anders.“ befindet Klein. „Die Forderung und Förderung zB. von mehr Gesamtschulkonzepten ist für die SPD durchaus nicht neu – und nach wie vor äußerst wichtig. Und hier haben die Bürgerinnen und Bürger nun konkret die Möglichkeit, politisch entsprechend darauf Einfluss zu nehmen. Davon sollte unbedingt Gebrauch gemacht werden. Auch als Ausdruck politischer Mündigkeit.“Die rechtlichen Anforderungen an ein Volksbegehren sind hoch, es bedarf breitester Unterstützung aus der Bevölkerung zur erfolgreichen Durchsetzung. Benötigt werden in einem ersten Schritt für die Feststellung der Zulässigkeit zunächst 25.000 wahlgültige Unterschriften. Nach Feststellung der Zulässigkeit müssen in einem zweiten Schritt 10 % aller Wahlberechtigten für das Volksbegehren votieren. Gelingt dies, ist der Landtag am Zug und kann die Gesetzesinitiative unmittelbar beschließen. Tut er dies nicht, bleibt die Möglichkeit, über einen sog. Volksentscheid das Gesetz dennoch zu installieren. Hierzu bedarf es dann der Mehrheit der bisherigen Unterstützer, mindestens jedoch einem Viertel der Stimmen der Wahlberechtigten. Dies wäre dann für die Landesregierung bindend. „Hoher Aufwand, der sich aber lohnen kann. Und hoffentlich auch hier lohnen wird.“ meint und hofft Klein auf entsprechend hohe Mitwirkung.Weitere Informationen und links zu der Initiative „Volksbegehren – für gute Schulen in Niedersachsen.“ finden Sie auch unter www.spd-wallenhorst.de sowie über www.volksbegehren-schulen.de . Hier finden Sie auch das zu verwendende Unterschriften-Formular, auf dem auch die Gesetzesinitiative und das genaue Unterschriftsverfahren noch einmal näher erläutert wird.SPD Wallenhorst, 04. Januar 2010