
Der Beschlussvorschlag hatte im Kern allerdings zum Inhalt, den Einheitsbeitrag beizubehalten und einkommensschwache Familien über eine Zuschussregelung zu unterstützen. Daneben war vorgeschlagen, höhere Beiträge für den Besuch von Krippen für 0-2 jährige Kinder zu erheben.
Was steckt hinter dem Antrag einer sozialen Elternbeitragsstaffelung von SPD, Grünen und WWG? Wir haben uns ganz einfach die Frage gestellt, ob es sozial ausgewogen ist, wenn jemand mit einem hohen Jahreseinkommen genauso 94,00 € für einen Kindergartenplatz im Monat zahlt wie derjenige mit einem eher niedrigen Einkommen. Bei vielen Abgaben oder Zuschüssen die wir zu entrichten haben wird die Einkommenshöhe zugrunde gelegt. Das ist bei den Steuern so, dass ist bei den Sozialversicherungen so und das ist auch beim BAFöG nicht anders.
Mit unserem Antrag wollen wir erreichen, dass eine Entlastung unterer Einkommen entsteht. Das heißt, dass für niedrige Einkommensgruppen der Beitrag abgesenkt wird. Im Gegenzug sollen obere Einkommensgruppen einen höheren Beitrag zahlen. Insgesamt – und das ist uns sehr wichtig – sollen sich die Gesamteinnahmen der Gemeinde durch die Elternbeiträge nicht wesentlich verändern.
Kritik wird an dem von uns gewünschten Modell vornehmlich an zwei Punkten geübt: Erhöhter Verwaltungsaufwand und Offenlegung des Einkommens gegenüber der Gemeindeverwaltung. Zum erhöhten Verwaltungsaufwand sind in der Ausschusssitzung von Seiten der CDU astronomische Summen ohne jeglichen Hintergrund genannt worden. Kommunen, die bereits mit einem sozial gestaffelten Beitragsmodell arbeiten rechnen pro zu prüfendem Fall mit etwa 30 Minuten (einmal jährlich). Das würde umgerechnet auf Wallenhorst max. 10.000 € an Verwaltungskosten im Jahr verursachen. Dieser Mehraufwand rechtfertigt aus unserer Sicht ein sozial gestaffeltes Modell.
Die Offenlegung des Einkommens ist zur Ermittlung der Höhe des Elternbeitrags erforderlich. Dazu ist der Gemeindeverwaltung – und diese ist gesetzlich zur Verschwiegenheit verpflichtet – ein Einkommensnachweis vorzulegen. Wer das nicht möchte muss das nicht machen. Wenn kein Einkommensnachweis vorgelegt wird, wird automatisch der Beitrag der höchsten Stufe erhoben.
In der Ausschusssitzung wurde letztendlich ein Kompromiss gefunden. Einig waren sich alle Parteien, dass für 0-2jährige kein höherer Beitrag erhoben werden soll. Daneben wurde beschlossen, dass die Gemeindeverwaltung zwei Modelle erarbeitet. Ein Modell mit sozial gestaffelten Elternbeiträgen entsprechend dem Antrag der Kooperation und ein Modell mit Einheitsbeiträgen sowie einer Zuschussregelung für untere Einkommen. Zielsetzung ist, die erarbeiteten Modelle in diesem Jahr abschließend zu beraten und zum Kindergartenjahr 2014/2015 einzuführen.
Hans Stegemann