Kooperation fühlt sich von Hopmann getäuscht – kein Preisnachlass beim Grundstückskauf

Die Fraktionen der Kooperation, SPD, Bündnis90/Die Grünen und Wallenhorster Wähler-gemeinschaft sind über die aktuelle Entwicklung zum Arkadencenter tief enttäuscht und sehen der momentanen Entwicklung mit großer Sorge entgegen.

Um jeglichen Schaden von der Gemeinde abzuwenden, hatte die Kooperation beschlossen, sich zunächst nicht mit dem Ansinnen des Investors auf Reduzierung des Kaufpreises für das gemeindeeigene Grundstück zu befassen.

Wichtiger erschien uns in diesem Zusammenhang zunächst eine verbesserte Absicherung der Fertigstellung des Objektes und der späteren Nutzung einzufordern, z.B. durch eine Vertrags-erfüllungsbürgschaft bzw. Fertigstellungsgarantie sowie den Nachweis aktueller Mietverträge.

Denn, unabhängig von einer Entscheidung für oder gegen eine Kaufpreisreduzierung, behalten die auf Gegenseitigkeit geschlossenen Verträge des Bauvorhabens nach wie vor Gültigkeit. Ohne weitere Einflussnahme des Rates und der Verwaltung könnte Herr Hopmann demnach nach Bezahlung und Übertragung der Grundstücke mit dem Bau des Arkadencenters beginnen. Ausschließlich für diesen Fall wollte die Kooperation alle Unsicherheitsfaktoren ausschließen.

Durch Erklärung eines privaten Grundstückseigentümers ist in den vergangenen Tagen allerdings deutlich geworden, dass Herr Hopmann die Ratsabgeordneten in der letzten Sitzung des Verwaltungsausschusses wissentlich nicht korrekt informiert hat.

Entgegen seinen Angaben sind die privaten Grundstückseigentümer demnach nicht geschlossen bereit, auf die bereits verhandelten und notariell beglaubigten Grundstückspreise Nachlässe zu gewähren.

Aufgrund dieser Entwicklung dürfte der Investor nicht mehr in der Lage sein, die von der Kooperation gestellten Bedingungen zu erfüllen. Um zeitnah die notwendige Klarheit für das Projekt zu schaffen, werden die Fraktionen SPD, Bündnis90/Die Grünen und WWG kurzfristig eine Sondersitzung des Verwaltungsausschusses beantragen, um die rechtlichen Auswirkungen prüfen zu lassen und die Anfrage von Herrn Hopmann zur Reduzierung des Kaufpreises abschließend zu bescheiden.

Für die Fraktionen der Kooperation steht dabei außer Frage, dass sie sich an den geschlossenen Grundstückskaufvertrag sowie an alle weiteren geschlossenen Verträge gebunden fühlen und die Erfüllung dieser Verträge ebenfalls von Herrn Hopmann verlangen.

Einer Reduzierung des Kaufpreises wird die Kooperation NICHT zustimmen.