


Da die Vorwürfe zu großen Teilen sachlich falsch und teilweise an den Haaren herbeigezogen waren, möchten wir zu den einzelnen Punkten Stellung nehmen.
Vorwurf 1: „Die Gemeindewerke wurden zu früh gegründet“
Die Gemeindewerke wurden nicht zu früh gegründet – im Gegenteil. Durch die lange Vorbereitungszeit bei der Gründung der Gemeindewerke und der zeitgleichen Änderungen im EEG (erneuerbare Energiengesetz) sind u. a. die Installation von Photovoltaikanlagen kaum noch rentabel. Daher konnten die neben der Nahwärmeversorgung an der Barlager Brücke geplanten Projekte der Gemeindewerke (Solaranlagen auf den Turnhallen in Lechtingen und Hollage) bisher nicht umgesetzt werden.
Vorwurf 2: „Die Gewinne der Netzgesellschaft werden nicht an die Gemeinde ausgeschüttet, sondern an die Gemeindewerke, die damit im Prinzip machen können, was sie wollen“
Es ist richtig, dass die Gewinne der neuen Netzgesellschaft an die Gemeindewerke Wallenhorst GmbH ausgeschüttet werden. Diese können damit jedoch keinesfalls machen was sie wollen. Die Gemeindewerke gehören zu 100 % der Gemeinde Wallenhorst, Geschäftsführer ist unser Bürgermeister Otto Steinkamp. Über Ausschüttungen an die Gemeinde Wallenhorst entscheidet der Aufsichtsrat (besteht ausschließlich aus Ratsmitgliedern) und die Gesellschafterversammlung (besteht aus dem allgemeinem Vertreter des Bürgermeisters Rüdiger Mittmann und dem stellv. Bürgermeister Alfons Schwegmann). Die Vertreter in der Gesellschafterversammlung sind an das Votum des Gemeinderates gebunden.
Um es mit den Worten von Bürgermeister Otto Steinkamp zu sagen: „Und Sie (Herr Schratz) glauben, wenn die Gemeindewerke GmbH zu 100 Prozent der Gemeinde gehört, dass dann die Gemeindewerke GmbH die Gemeinde reinlegt?“
Dem ist nichts mehr hinzuzufügen.
Vorwurf 3:„Das ganze System ist eine Katastrophe, nur wegen der Wärmeversorgung Barlager Brücke haben wir so ein Wirrwarr“
Der Aufbau der Gemeindewerke Wallenhorst ist wohl durchdacht, logisch nachvollziehbar und in unzähligen Arbeitsstunden gemeinsam mit unserem Beratungsinstitut, der Verwaltung und der Politik (AUCH mit Vertretern der CDU-Fraktion) erarbeitet und erörtert worden.
Ziel der verschiedenen Gesellschaften ist u. a. die Aufteilung der verschiedenen Geschäftsfelder der Gemeindewerke. In der Netzgesellschaft soll versucht werden, gemeinsam mit unseren Partnern (Stadtwerke Osnabrück und Naturstrom) die Konzessionsrechte für die Strom- und Gasversorgung in Wallenhorst zu übernehmen. Dafür wurde die Netzgesellschaft in Form einer GmbH & Co KG gegründet. Zu 51 % gehört diese Gesellschaft der Gemeindewerke Wallenhorst GmbH als Kommanditistin, zu 49 % unseren strategischen Partnern. Um die gesellschaftsrechtliche Struktur der GmbH & Co KG darstellen zu können, musste eine Netzverwaltungsgesellschaft mbH gegründet werden, die die Geschäftsführung der Netzgesellschaft übernimmt.
Während die Netzgesellschaft nun gemeinsam mit unseren Partnern versuchen kann, die Konzession für Strom und Gas zu übernehmen, kann die Gemeinde Wallenhorst mit den Gemeindewerken weiterhin auch alleine tätig werden (z. B. beim Bau / Kauf von Windrädern oder sonstigen Erzeugungsanlagen)
Auch wenn dieses Konstrukt für den Laien zunächst schwer verständlich ist, ist es schlicht und ergreifend die korrekte Umsetzung deutschen Gesellschaftsrechts.
Vielleicht hätte Herr Dr. Schratz selber einmal an einer der vielen Arbeitskreissitzungen teilnehmen sollen, um die Notwendigkeit der Gründung der verschiedenen Gesellschaften nachvollziehen zu können.
Struktur der Gesellschaften im Überblick: